spiess + kühne
an Ihrer Seite

mit kompetenter und diskreter Beratung

Spiess + kühne an Ihrer Seite

Zusammenarbeit im Versorgungsteam

Eine Brustoperation und die nachfolgende Therapie ist für jede Frau ein schwerwiegender Eingriff. Umso wichtiger ist ein gut funktionierendes und kompetentes Versorgungsteam. Wir sehen uns als wichtiger Teil dieses Versorgungsteams bestehend aus Ärzten, Pflege- und Betreuungspersonal, Hilfsmittelberater*in sowie den Angehörigen. Unser Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit den involvierten Personen für Sie schnell die bestmögliche Lösung zu finden.

 

Kompetente und diskrete Beratung

Unsere erfahrenen Mitarbeiter im Bereich Brustprothetik stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und nehmen sich Zeit für eine persönliche und umfassende Beratung. Diskretion ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Unser Ziel ist es, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und mit der perfekt sitzenden Brustprothese, speziellen Dessous und Bademoden wieder zu einem Stück unbeschwerten Alltag beizutragen. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie am besten vorab telefonisch einen Termin. Wir nehmen uns gerne die Zeit für Sie.

Leistung der Versicherungen

Vor Erreichen des AHV-Alters

Wenn Sie noch nicht im Pensionsalter (AHV) sind, übernimmt die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für Brustprothesen und Zubehör (z.B. spezielle Dessous und Badekleider). Die IV übernimmt CHF 400.00 pro Jahr für eine Brustprothese und CHF 100.00 für Zubehör nach einer einseitigen Brustentfernung, bzw. CHF 800.00 für zwei Brustprothesen und CHF 100.00 für Zubehör nach beidseitiger Brustentfernung. Wir unterstützen Sie gerne bei den administrativen Aufwänden und rechnen direkt mit der Invalidenversicherung ab.

Im AHV-Alter

Wenn Sie bereits im AHV-Alter sind, bekommen Sie eine Kostenbeteiligung von Ihrer Krankenkasse. Diese vergütet Ihnen dann den in der MiGel-Liste (Mittel- und Gegenstände) vorgesehenen Betrag zurück. In diesem Fall stellen wir Ihnen nach Abgabe des Hilfsmittels eine Rechnung zu, die Sie dann bezahlen und zur Rückforderung an Ihre Krankenkasse senden können.

Die Krankenkasse beteiligt sich aktuell, abzüglich des Selbstbehalts von zehn Prozent, mit CHF 190.00 pro Brust und Kalenderjahr (MiGel Nr. 24.02.01.00.1). Für Zubehör vergütet die Krankenkasse zusätzlich CHF 100.00 pro Kalenderjahr (MiGel Nr. 24.02.01.01.1). Die Rückerstattung wird an Ihrer gewählten Franchise aus der Grundversicherung abgerechnet. (Stand 03.2022)